Mediation – außergerichtliche Streitbeilegung

Henning_17„Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“ – so heißt es in § 1 des Mediationsgesetzes.

Die Parteien eines Konflikts – auch Medianten genannt – können und wollen durch Unterstützung einer dritten „allparteilichen“ Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Lösung gelangen und darüber eine Vereinbarung treffen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei innerhalb der Mediation keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts der Parteien, sondern ist für das Verfahren verantwortlich und dass die Beteilgten miteinander im Gespräch bleiben.

Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Parteien. Der Mediator ist verantwortlich für den Verfahrensprozess, die Parteien allein sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass allein die Beteiligten eines Konflikts aufgrund ihrer Interessen und Bedürfnisse selbst am besten wissen, wie ihr Konflikt zu lösen ist. Sie werden vom Mediator hinsichtlich des Weges dorthin unterstützt und dieser hilft ihnen zu diesen Erkenntnisse zu gelangen.

Zur Umsetzung dieses Verfahrens stehe ich Ihnen gern zur Seite und strukturiere Ihren Konflikt, um zu Ihren Lösungen zu gelangen.

Quelle: IHK Berlin / youtube.com